Finanzgericht: Verfahrensdauer von über sechs Jahren ist zu lang
Ein eher einfach gelagertes Verfahren vor einem Finanzgericht darf nicht mehr als sechs Jahre dauern, erklärt der BFH. Im entschiedenen Fall war das FG Berlin-Brandenburg sogar fünfeinhalb Jahre weitgehend untätig geblieben.
Hintergrund: Seit Dezember 2011 gibt es das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Es ermöglicht den Beteiligten, eine unangemessene Verfahrensdauer zu rügen und hierfür Wiedergutmachung zu erlangen, gegebenenfalls auch in Form einer Geldentschädigung. Für Entschädigungsklageverfahren aus dem Bereich der Finanzgerichtsbarkeit ist in erster und letzter Instanz der BFH zuständig.
Der BFH hat nun eine erste Sachentscheidung auf der Grundlage dieses Gesetzes getroffen und im konkreten Fall eine Verfahrensverzögerung festgestellt. Die beantragte Geldentschädigung erhielt der Kläger jedoch nicht (BFH-Urteil vom 17.4.2013, X K 3/12 ).
Quelle: steuertipps.de
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