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Selbstständige: Steuererklärungen sind per ELSTER zu versenden

Selbstständige müssen nicht nur ihre Umsatzsteuer-Jahreserklärung -Voranmeldungen sowie die Gewerbesteuererklärung elektronisch per ELSTER beim Finanzamt einreichen, sondern auch ihre Einkommensteuererklärung samt der Anlage EÜR. Eine elektronische Antragstellung ist auch für die Dauerfristverlängerung bei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht.

Eine Abgabe der Steuererklärungen auf Papier ist nach § 150 Abs. 8 AO nur noch in Härtefällen zulässig, nämlich wenn dem Selbstständigen die Einrichtung eines Internetzugangs aus persönlichen Gründen (etwa wegen seines Alters) oder aus wirtschaftlichen Gründen (finanziell untragbar) nicht zumutbar ist (BFH-Urteil vom 14.3.2012, XI R 33/09 ). Der Härtefallantrag kann stillschweigend durch Papierabgabe gestellt werden.

Bei einer Einkommensteuererklärung auf Papier genügt auch ein einseitig ausgedruckter oder fotokopierter Vordruck, der dem amtlichen Formularmuster entspricht. Es schadet auch nicht, wenn der Vordruck eines anderen Bundeslandes verwendet wird. Die Zusammenheftung der ausgedruckten Seiten mehrseitiger Vordrucke wie dem Mantelbogen ist zu vermeiden.

Müssen Sie die amtliche Anlage EÜR nicht verwenden, weil Ihre Betriebseinnahmen im Kalenderjahr weniger als 17.500 € betragen, ist die formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht zu elstern.

Quelle: steuertipps.de

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