Einspruch und Widerstand: Ein Kritischer Blick auf den Steuerbescheid lohnt sich immer
Das FG Münster weist mit einem Blick auf die Statistik des abgelaufenen Jahres 2012 darauf hin, dass es in Zeiten eines immer schwerer anzuwendenden Steuerrechts sicherlich klug ist, wenn jeder Steuerzahler seinen Steuerbescheid kritisch prüft.
Bleiben Zweifelsfragen offen, können fachkundige und unabhängige Richter mit der Prüfung beauftragt werden. Schließlich soll die Steuerfestsetzung ja mit Gewissheit zutreffend sein. So betont es der Präsident des FG Münster in der Pressemitteilung vom 8.4.2013.
Dies gilt umso mehr, als die Folgen außergerichtlicher Absprachen zur Streitbeilegung – sogenannte Deals – oft unterschätzt werden. Der schnellen Lösung folgen vielfach neue Zweifel, meint der Finanzgerichtspräsident und zählt beispielhaft auf:
War die Verhandlungsposition tatsächlich so ungünstig?
War der Kompromiss nicht doch zu teuer?
Demgegenüber kann in einem möglichst zeitnah bei Gericht durchgeführten Erörterungstermin offen und ohne Druck über die rechtlichen und tatsächlichen Probleme des Streitfalles diskutiert werden. Eine hier erarbeitete einvernehmliche Lösung ist regelmäßig sachgerecht und schafft nachhaltig Rechtsfrieden. Das ist die nach Erfahrung des Präsidenten Johannes Haferkamp. Dazu werden statische Zahlen geliefert:
Die 55 Richter(innen) des Finanzgerichts Münster haben 2012 exakt 4.861 Streitfälle zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern aus den Regierungsbezirken Münster, Arnsberg und Detmold erledigt (Im Vorjahr 2011 waren es mit 4.991 nahezu gleich viel). Gut 45 % der Verfahren endeten für die Steuerzahler ganz oder teilweise erfolgreich (2011: 44,94 %).
In mehr als 1.120 Verfahren wurden Erörterungstermine häufig vor Ort durchgeführt (2011: 1.064). Rund 66 % aller gerichtlichen Verfahren konnten einvernehmlich beendet werden, in 25 % ergingen Urteile.
Etwa 45 % der Klageverfahren konnten innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden (2011: 46,3 %).
Insgesamt konnte die Verfahrenslaufzeit erneut reduziert werden. Zwar dauern die Verfahren, in denen der Sachverhalt von den Finanzgerichten als einziger Tatsacheninstanz aufgeklärt werden muss, immer noch etwas länger als Zivilverfahren. Ziel ist es allerdings, die Verfahrenslaufzeiten 2013/2014 auf unter 12 Monate zu senken. Das will das Gericht ohne Qualitätsverlust schaffen, verspricht Haferkamp.
Quelle: steuertipps.de
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