Kritischer Blick auf erste Lohnabrechnung 2013 empfehlenswert
Heute ist der erste Tag vom 2. Monat im Jahr 2013. Was ist das besondere? Der erste Monat ist vorbei, und damit auch der erste Monat mit den neuen elektronischen Lohnsteuermerkmalen ELStAM, dem Nachfolger der Lohnsteuerkarte.
Es empfiehlt sich ein genauer Blick auf die erste Monatsabrechnung. Die Freibeträge wurden nämlich nicht automatisch übernommen, sondern müssen neu angemeldet werden. Hatten Sie daran gedacht?
Falls nicht, haben Sie jetzt möglicherweise ein zu niedriges Nettogehalt und damit weniger Geld auf dem Konto. Nein, es gab keine Lohnkürzung, sondern die Freibeträge z.B. für Kinder oder dem Weg zur Arbeitsstätte fehlen und führen zu höheren Abzügen.
Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen gibt Tipps, wie Sie die Abzüge und Freibeträge prüfen können: Werfen Sie einen Blick in das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung. Unter www.elster.de gibt es die Möglichkeit, die eigenen Abzugsmerkmale zu kontrollieren.
Im ersten Schritt ist dazu die Registrierung im Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer erforderlich. Diese ist zum Beispiel auf Einkommensteuerbescheiden oder Gehaltsabrechnungen ausgewiesen. Nach der erfolgreichen Registrierung können die eigenen Daten anschließend abgerufen und kontrolliert werden: Sind Freibeträge korrekt erfasst, stimmt die angegebene Zahl der Kinder?
Sind einige der Daten fehlerhaft, können sich Bürger direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Ab der nächsten Monatsabrechnung stimmt dann das Gehalt und der Lohn wieder. Übrigens: die zu viel einbehaltene Steuer erhalten Sie am Jahresende beim Einreichen der Steuererklärung zurück.
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