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Mehr Geld fürs Ehrenamt und Verbesserungen für gemeinnützige Organisiationen

„Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“, so lautet das Gesetz zur Verbesserung für gemeinnützige Vereine und Organisationen sowie deren ehrenamtlich engagierte Helfer. Es bringt viele Verbesserungen und Vereinfachen mit sich.

Das Ziel des Gesetzes ist es, „die steuerlichen Vorschriften handhabbarer machen und den Vereinen eine höhere zeitliche Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung für Investitionen zu gewähren. Zusätzlich sollen die seit Jahren unveränderten Pauschalen maßvoll angehoben werden.“ – so die Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Übungsleiter erhalten eine höhere Pauschale von 2’400 EUR (+300 EUR). Einkünfte unter diesem Betrag sind steuer- und abgabenfrei. Auch die Ehrenamtspauschale (z.B. für Schiedsrichter im Amateurbereich) wird auf 720 EUR (+500 EUR) erhöht.

Gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Stiftungen können ihre Rücklagen und finanziellen Mittel flexibler verwenden – die Frist wird um 1 Jahr verlängert. Mit der Wiederbeschaffungsrücklage können Mittel für die Ersatz-Beschaffung zurückgelegt werden (z.B. alten PKW durch neuen ersetzen). Flexible Rücklagen bringen zusätzliche Freiheiten für gemeinnützige Organisationen.

Auch wird die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern und Personen der Vereinsorgane auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt – sofern sie nicht mit mehr als 720 EUR / Jahr vergütet werden.

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