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Abgeltungsteuer

Ab dem 1.1.2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Alle Einkäufte aus Kapital wie z.B. Zinsen und Dividenen, aber auch aus dem Verkauf von Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten, werden einheitlich mit 25% besteuert. Zusätzlich wird auch der Solidaritätszuschlag und – sofern eingetragenes Kirchenmitglied – Kirchensteuer fällig. Dieser Betrag wird direkt von den Banken einbehalten und an die jeweiligen Organisationen überwiesen.Die bisherigen Freibeträge für Zinseinnahmen (Sparer-Freibetrag, 750€ pro Person) und Werbungskosten (51€ pro Person) werden zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Ab 2009 werden damit Einkünfte aus Kapitalanlagen bis 801€ steuerlich freigestellt.
Geldanlagekosten können nicht mehr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Der bisherige Spekulationsfreibetrag in Höhe von 512€ im Jahr wurde abgeschafft.

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