Steuer-Sparmöglichkeit durch Verteilung des Vermögens in der Familie
Sollten Sie Ihr Vermögen vor der Steuer schützen wollen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit dieses auf Ihre Familienmitglieder umzuverteilen. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Vermögen auf Ihre Kinder oder Enkel übertragen, fallen die Erträge nicht mehr bei Ihnen an, da es sich nun um Einkünfte des Kindes oder des Enkels handelt.
Bedingt dadurch das die Kinder oder Enkel meist keine weiteren Einkünfte erzielen, bleibt der persönliche Steuersatz gering, dadurch müssen weniger Steuern gezahlt werden, gibt der Bund der Steuerzahler aus Berlin an. Allerdings muss bei diesem selbst gemachten Familiensplitting vorausgesetzt werden, dass die Übertragung des Vermögens zivilrechtlich geltend durchgeführt worden ist.
Noch attraktiver wird das Modell des Familiensplittings durch das neue Steuervereinfachungsgesetz. Bisher konnte es passieren, dass wenn ein volljähriges Kind zu hohen Einnahmen hatte, das Kindergeld beziehungsweise der Kinderfreibetrag verloren ging. Ab 2012 können die volljährigen Kinder die sich in der Berufsausbildung befinden unbegrenzte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb oder auch aus Kapitalvermögen erzielen, ohne den Verlust des Kindergeldes oder des Kinderfreibetrages befürchten zu müssen.
QUELLE: stern.de
Steuererklärung 2017
Alle Informationen auf einen KlickFormulare runterladen
Kampf dem Formular-FrustBenötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise