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Vier Jahre beträgt die Abgabefrist für eine freiwillige Steuererklärung

Wer freiwillig eine Steuererklärung erstellt und abgeben möchte, der hat dazu vier Jahre Zeit, dies wurde unlängst vom Bundesfinanzhof entschieden. Die ausgiebige Diskussion um die Länge der Abgabefrist ist somit endgültig abgeschlossen.

Die Diskussion drehte sich darum ob man für eine freiwillige Steuererklärung nicht nur vier, sondern sieben Jahre Zeit habe, dies würde der verlängerten Festsetzungsfrist entsprechen, sofern Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Aus Gründen der Gleichberechtigung hätte man dies wohl rechtfertigen und die Fristen vereinheitlichen können. Dazu sah der BFH aber keinen Anlass (BFH, Urteil vom 14.4.2011, Az. VI R 53/10).

QUELLE: www.steuertipps.de

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