Wöchentliche Zusammenfassung der Steuer-News vom 24.04.2011
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? In diesem Steuer-Newsletter finden Sie interessante Neuigkeiten der letzten Woche zusammengefasst.
Zuallererst möchten wir Ihnen ein frohes Osterfest wünschen, während der Osterhase fleißig Eier für die Kinder versteckt hat der Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein, Rainer Wiegand, für die Steuerzahler ein neues Konzept erarbeitet. Einfacher, gerechter und transparenter soll es werden, dies ist sicherlich ein guter Ansatz, wir sind gespannt auf die Umsetzung. Einen Kindergeldanspruch kann man auch weitergeben und dabei auch noch etwas mehr an Kindergeld vom Staat bekommen, wenn man noch bei seinen Eltern lebt und diese auch noch eigene unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt haben. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in Zukunft auch diejenigen zahlen müssen die Rentenzahlungen aus dem Ausland erhalten.
Im Internet fanden wir neben der Steuer eine weitere Abgabe an der kaum jemand in Deutschland vorbeikommt, die GEZ Gebühr. Ab 2013 wird das aktuelle Gebührenmodell der Gebühren Einzugs Zentrale
abgeschafft, dafür kommt eine neue pauschale Haushaltsabgabe von monatlich 17,98 Euro und zwar unabhängig davon, ob überhaupt Fernseher oder Radios vorhanden sind. Wie gut das es da noch Steuersparmodelle gibt, ein recht nützliches ist das Absetzen des Arbeitszimmers.
Bleiben Sie informiert, das meinesteuersoftware.de Team wünscht Ihnen schöne Osterfeiertage!
Deutschland
braucht ein neues Steuerkonzept. Einfach. Transparent. Gerecht!
18. April 2011
Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard tritt für ein neues Steuerrecht mit einfachen Tarifen, weniger Ausnahmeregelungen und weniger Steuerarten ein. „Deutschland braucht ein neues Steuerkonzept. Einfach. Transparent. Gerecht. Wir müssen endlich weg von den tagespolitischen Entscheidungen, die meist mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Wir brauchen einen ordnungspolitischen Steuerkorridor, in dem wir die wichtigsten bereits erkannten Steuerprobleme mit klaren Zielen verbinden und in Meilensteinen bis 2020 umsetzen“, sagte Wiegard am 11.04.2011 bei einem zusammen mit dem Institut für Weltwirtschaft veranstalteten Symposium in Kiel.
Kindergeldanspruch weitergeben?
20. April 2011
Es ist sowohl beim Kinderfreibetrag als auch beim Kindergeld möglich die Ansprüche an die Großeltern zu übertragen, sofern das Kind im Haushalt der Großeltern lebt. Das monatliche Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 184,- Euro, für das dritte Kind 190,- Euro und ab dem vierten Kind 215,- Euro, das Kindergeld wird Ihnen unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens ausgezahlt (§ 32 EStG, § 62ff. EStG).
Demnächst werden auch Auslandsrenten beitragspflichtig. (GKV)
22. April 2011
Auch für aus dem Ausland bezogene Renten, sind demnächst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Zudem kommt eine Meldepflicht für Grenzgänger. Einmal mehr ist das EU-Recht der Auslöser für die Thematik, denn innerhalb der Europäischen Union gelten seit 1.5.2010 für die Systeme der sozialen Sicherheit neue EU-Verordnungen (EG 883/2004 und EG 987/2009). Diese EU-Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten zwar unmittelbar, allerdings erfordert das jeweilige nationale Recht Anpassungen der bestehenden Gesetze.
Weitere interessante Steuer-News aus dem Internet:
Neuer Rundfunkbeitrag ab 2013
Der Bund der Steuerzahler stellt ab heute einen neuen Service-Rechner ins Netz, mit dem Unternehmer ihren künftigen Rundfunkbeitrag ermitteln können. Ab 2013 wird das jetzige GEZ-Gebührenmodell abgeschafft und durch eine neue pauschale Haushaltsabgabe für Privathaushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt. Haushalte haben ab dann monatlich 17,98 Euro zu zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Fernseher oder Radios vorhanden sind. Gewerbetreibende und Selbständige werden ebenso zu Kasse gebeten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob Empfangsgeräte tatsächlich vorhanden sind.
Originalbeitrag weiterlesen bei www.steuerzahler.de
Steuerspar-Modell für den kleinen Mann
Viele Arbeitnehmer, Selbstständige, Vermieter und Studenten haben sich zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet. Für die Kosten des so genutzten häuslichen Arbeitszimmers kommt ein Abzug als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben in Betracht. Zu unterscheiden sind das häusliche Arbeitszimmer, das außerhäusliche Arbeitszimmer und die betrieblich genutzten Räume. Kosten für diese Räume können geltend gemacht werden, wenn sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich/beruflich genutzt werden.
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