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Umsatzsteuerpflicht für Bausparkassen-Vertreter, Versicherungsvertreter & Versicherungsmakler – Änderungen 2009

Änderungen für Vertreter und Makler von Bausparkassen und Versicherungen bei der Umsatzsteuerpflicht: Werden aktiv Kunden gesucht und diese mit Versichererern zusammen gebracht, dann ist diese Versicherungsvermittlungstätigkeit steuerfrei.Im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 9. Oktober 2008 werden Änderungen in der Umsatzsteuerpflicht für Vertreter von Bausparkassen und Versicherungen sowie Versicherungsmakler beschrieben.

Als wichtiges Kriterium gilt, dass Kunden aktiv gesucht und diese mit Versicherern zusammengeführt werden. Verträge müssen selbstständig angenommen oder abgelehnt werden – der Vertreter darf also nicht Weisungsgebunden an eine andere, höhere Unternehmensinstanz sein und muss durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots mittelbar auf eine der Vertragsparteien einwirken [1] können. Bei Standardverträgen und –prozessen muss der Vertreter wenigstens einmalig diese überprüfen und genehmigen können.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (siehe [1] oder Bundessteuerblatt Teil I) sowie bei Ihrem Steuerberater.

Links

  1. Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassen-vertreter, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler (§ 4 Nr. 11 UStG) [PDF]

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