Wöchentliche Zusammenfassung der Steuer-News vom 27.3.2011
Was gab es Neues rund um das Thema Steuern in dieser Woche? Hier haben wir interessante Neuigkeiten für Sie noch einmal zusammengefasst.
In dieser Woche löste der von vielen schon sehnlichst erwartete Frühling den kalten Winter ab, allerdings beginnt der Frühling meist mit dem Frühjahrsputz. Das dieser vom Staat mittels einer finanziellen Entlastung belohnt wird, dürfte die Motivation enorm stärken. Beamte müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Wie Sie als Beamter die Nachzahlung möglichst gering halten oder vermeiden können, lesen Sie hier. Einige Banken werden es voraussichtlich nicht schaffen, die für die Einkommensteuererklärung notwendigen Steuerbescheinigungen pünktlich bereitzustellen. Wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten, haben wir für Sie recherchiert.
Auch in dieser Woche fanden wir wieder zwei interessante Artikel im Internet zum Thema Steuern. Die Frage, ab wann ein Student bereits ein Arbeitnehmer ist, beleuchtete die Haufe Redaktion. Für Musiker hochinteressant ist sicherlich, dass sie Ihren Übungsraum besser als Betriebsstätte anstatt als Arbeitszimmer angeben – so kann der volle Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.
Frühjahrsputz mit staatlicher Hilfe!
22. März 2011
Endlich ist er da! Der Frühling verdrängt den kalten Winter und die ersten Sonnenstrahlen locken die Menschen aus den Häusern. Allerdings ist dies auch die Zeit in der eine recht aufwändige Tätigkeit durchzuführen ist, der Frühjahrsputz. Die Motivation den Frühjahrsputz durchzuführen steigert der Staat, denn wenn Sie eine bezahlte Hilfe für Haus und Garten einsetzen erhalten Sie eine finanzielle Entlastung.
Steuernachzahlungen für viele Beamte
23. März 2011
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01. Januar 2010 in wesentlichen Bereichen verändert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Bei Zeitsoldaten und Beamten wird eine Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, die oft zu hoch ausfällt und zu Steuernachzahlungen führt.
Bei noch fehlenden Steuerbescheinigungen rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen!
25. März 2011
Was tun wenn die Bank die Steuerbescheinigung noch nicht zugestellt hat aber der 31. Mai, der ja das Ende der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist, immer näher rückt?
Laut einem Bericht der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ werden es einige Banken wohl nicht rechtzeitig schaffen ihren Kunden die Aufstellungen zuzusenden.
„Die Steuerbescheinigung muss jedoch dem Finanzamt vorgelegt werden und dient außerdem auch für viele Steuerzahler als Ausfüllhilfe“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Denn in der Steuerbescheinigung der Bank werde meist erklärt, wo welche Beträge in den Steuerformularen angegeben werden müssen.
Weitere interessante Steuer-News aus dem Internet:
Praxisintegrierte duale Studiengänge: Student oder Arbeitnehmer?
Gelten Studierende in dualen Studiengängen versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer oder als Studenten? Der GKV-Spitzenverband verschafft nun erneut ein Stück mehr Klarheit.
Parallel mit der steigenden Beliebtheit dualer Studiengänge bei jungen Menschen wird für manchen Personaler deren richtige Anmeldung und Abrechnung fast schon zum Glücksspiel. Denn bei praxisintegrierten dualen Studiengängen ist die Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis besonders eng. Die Teilnehmer lassen sich – trotz der immer wieder vervollständigten neuen Regeln – oft nicht klar und eindeutig dem Typus eines Beschäftigten oder eines Studenten zuordnen.
ORIGINALARTIKEL WEITERLESEN BEI: haufe.de
Übungsraum ist kein Arbeitszimmer
Das FG Köln stuft den häuslichen Arbeitsraum einer Berufsmusikerin als Betriebsstätte ein und ermöglicht dadurch den vollen Betriebsausgabenabzug.
Arbeitszimmer, die sich im privaten Wohnumfeld von Selbstständigen befinden, unterliegen erheblichen Abzugsbeschränkungen. Da Musiker ihren Tätigkeitsmittelpunkt gewöhnlich nicht in ihrem häuslichen Arbeitszimmer haben, scheidet der uneingeschränkte Betriebsausgabenabzug bei ihnen regelmäßig aus. Und auch der eingeschränkte Kostenabzug ist nur in Höhe von maximal 1.250 Euro möglich, wenn kein auswärtiger Arbeitsplatz vorhanden ist. Daher ist es meist von Vorteil, wenn ein Arbeitsraum nicht als Arbeitszimmer, sondern zum Beispiel als Betriebsstätte eingestuft wird. Der Betriebsausgabenabzug ist dann stets in vollem Umfang zulässig.
ORIGINALARTIKEL WEITERLESEN BEI: steuertipps.de
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