Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen jährlich unter 20.000,- Euro (Grenze ab 2009) liegt, können Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 Euro jährlich bekommen, wenn Sie 400,- Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen.
Die Mittel können Sie als Arbeitnehmer vom Lohn abzweigen und Ihr Arbeitgeber kann sie laut Vereinbarung oder Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt extra auszahlen. Die Förderung hat sich ab 2009 verbessert, sofern die Beiträge in betriebliche Beteiligungen wie Aktien, Genuss-Scheine, Aktienfonds oder GmbH-Anteile angelegt werden. Der Satz für VL ist von 18 % auf 20 % und die Einkommensgrenze für die Förderung von 17.900,- Euro auf 20.000,- Euro gestiegen.
Dieser Förderkomponente stehen aber drei in diesem Zusammenhang wenig beachtete Aspekte gegenüber:
- Egal ob der Arbeitgeber die VL zahlt oder der Beschäftigte sie von seinem Lohn abzweigt: Nur der Nettobetrag steht zur Verfügung, weil der Zuschuss des Betriebs steuerpflichtig ist und der Arbeitnehmer seinen eigenen Sparanteil aus dem bereits lohnversteuerten Gehalt zahlen muss.
- Die späteren Erträge aus den angelegten Geldern unterliegen der Abgeltungssteuer.
- VL kann der Arbeitnehmer unabhängig von der Höhe seines Gehalts beziehen. Die Einkommensgrenze ist lediglich für die Zulagen vom Staat relevant.
VL-Sparen ist einfach, kann aber nur eine lukrative Zusatzkomponente zur Altersvorsorge sein. Der Arbeitnehmer schließt einen Sparvertrag über eine der begünstigten Anlageformen ab. Der Arbeitgeber überweist dann sechs oder sieben Jahre lang die Beiträge. Hierüber erhält der Sparer zum Jahresende eine Bescheinigung. Über diese Anlage VL kann er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Dieser Zuschuss ist steuerfrei, allerdings an Einkommensgrenzen gebunden. Dabei ist ab 2009 zwischen Wertpapiersparverträgen und einer Bausparpolice zu unterscheiden.
Vertragsart | Wertpapiere | Bausparen | ||
maximal begünstigte Sparrate | 400,- Euro | 470,- Euro | ||
Zulagensatz | 20 % | 9 % | ||
maximale Zulage im Jahr | 80,- Euro | 42,30 Euro | ||
Einkommensgrenze (Alleinstehende/Verheiratete) | 20.000,- Euro/40.000,- Euro | 17.900,- Euro/35.800,- Euro |
Beide Zulagen gibt es nebeneinander, wenn zwei unterschiedliche Verträge für Wertpapiere und Bausparen abgeschlossen werden. Damit ist eine maximale Sparrate von 870,- Euro im Jahr mit einer jährlichen Förderleistung von 122,30 Euro begünstigt.
Tipp: Auch wenn die Einkommensgrenzen optisch gering erscheinen, überschreiten sie weniger Arbeitnehmer als angenommen. Denn maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresbruttogehalt werden daher Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und Verluste aus anderen Einkunftsarten abgezogen.
Fundstelle: § 14 des 5. VermBG
QUELLE: www.konz-steuertipps.de
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