Wöchentliche Zusammenfassung der Steuer-News vom 6.3.2011
Was gab es Neues rund um das Thema Steuern in dieser Woche? Hier haben wir für Sie die wichtigsten Neuigkeiten noch einmal zusammengefasst.
Der März hat begonnen, und unsere Bundeskanzlerin hat zusammen mit Ihrem türkischen Amtskollegen die Computerfachmesse Cebit eröffnet. Wie Sie Messebesuche steuerlich absetzen können, haben wir am letzten Sonntag hier erläutert. Die Arbeitgeber müssen nun wohl doch nicht mehr die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 korrigieren. Welche Steuersoftware wurde wie von der Fachpresse bewertet? Wir haben die Testberichte vieler Fachmagazine gelesen und für Sie ausgewertet, welche Steuerprogramme am besten bewertet wurden. Die Wahl der Steuerklassen für Ehepaare könnte bei der Steuerklassenkombination drei und fünf schon bald zu Steuernachzahlungen führen. In welchen Fällen dies passieren könnte, lesen Sie unten. Wie dreist einige Zeitgenossen mit dem Respekt vor der Steuerfahndung umgehen, ist unglaublich: im Raum Köln wollten tatsächlich falsche Steuerfahnder Bargeld abkassieren.
Messebesuche von der Steuer absetzen.
28. Februar 2011
Fachmessen sind für viele Berufsgruppen unumgänglich, die Finanzämter erkennen die Aufwendungen für einen Messebesuch allerdings nur dann an, wenn Sie entsprechende Argumente für einen beruflichen Grund zum Besuch der Messe vorweisen können.
Die Messen wenden sich meist nicht nur an Fachbesucher, sondern auch an Verbraucher. Die Musikmesse Frankfurt hat dazu zum Beispiel einen Publikumstag eingerichtet, und auch die Computer-Messe Cebit ist Fach- und Publikumsmesse zugleich.
Die Aufwendungen für den Messebesuch können Sie aber nur dann bei den Finanzämtern geltend machen ,wenn Sie aus beruflichen Gründen die Messe besucht haben. Dies trifft in folgenden Fällen zu:
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Korrektur Lohnsteuerbescheinigung 2010: doch nicht notwendig (BMF)
01. März 2011
Einer aktuellen Mitteilung des BMF zufolge ist es doch nicht mehr nötig, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 nochmals übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.
Im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Nummer 12 und 13 EStG ) wird in Ergänzung der Mitteilung vom 11. Februar 2011 (HAUFE) auf Folgendes hingewiesen:
In vielen Fällen haben Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt.
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Was sagt die Presse über die Steuersoftware 2010/2011? Wir haben recherchiert!
02. März 2011
Mittlerweile gibt es mehrere Softwareprogramme, die beim Ausfüllen und Versenden der Steuererklärung behilflich sind. Viele der Programme sind schon seit mehreren Jahren bekannt, andere besitzen zumindest den gleichen Motor, wie die altbekannten Boliden, werden aber mit einer veränderten Karosse ausgeliefert. Auch online im Internet verfügbare Dienste, die Ihnen bei der Berechnung der Steuererklärung helfen sollen, werden seit einigen Jahren angeboten. Jeder der großen Hersteller bietet verschiedene Versionen der Steuerprogramme an, ähnlich wie in der KFZ Industrie sowohl die Economyklasse, die Mittelklasse und die Komfortklasse. Auch auf speziellen Bedürfnisse verschiedener Berufsgruppen wird mit gesonderten Versionen der Steuersoftware-Programme reagiert.
Um Ihnen einen Überblick zu geben was denn so alles auf dem Markt ist an Steuerprogrammen und wie diese von der Fachpresse bewertet werden, haben wir uns die Testberichte und Publikationen zur Steuersoftware 2010/2011 einmal angesehen und die Ergebnisse dazu hier zusammengefasst.
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Höhere Nachzahlungen für die Einkommensteuererklärung 2010 bei Steuerklassenkombination 3 und 5
05. März 2011
Auf höhere Steuernachzahlungen ab Veranlagungsjahr 2010 müssen sich Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination III und V entschieden haben, einstellen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hin. Die Begründung dafür ist, dass bei der Steuerklasse fünf ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.
Die Steuerklassen drei und fünf sind bei Ehepaaren sinnvoll, wenn der eine Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoverdienstes erzielt. Mit der Steuerklasse drei werden monatlich weniger Lohnsteuern einbehalten als bei der alternativen Steuerklasse fünf. Richtig sparen lässt sich durch die Wahl dieser Steuerklasse allerdings nicht, denn bei dieser Konstellation ist viel öfter mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Es steht zwar vorab mehr Geld zur Verfügung, dafür wird dann meist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig.
Ab dem Veranlagungsjahr 2010 wird dieses Problem für diese Steuerpflichtigen verstärkt. Denn nun wurde auch bei der Steuerklasse fünf eine sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt.
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Vorsicht falsche Steuerfahnder!
06. März 2011
Im Raum Köln haben vorgebliche Steuerfahnder Geschäftsinhabern die sofortige Schließung ihres Geschäftes angedroht, wenn nicht umgehend eine gewisse Summe Bares gezahlt würde. Die Nachahmung dieses dreisten Vorgehens ist leider nicht auszuschließen.
Beim Besuch der Steuerfahnder dürfte sogar dem aufrichtigsten Steuerzahler eine gewisse Unruhe und Nervosität befallen. Doch egal, wie belastend diese stressige und wohl auch unangenehme Situation sein mag, als Unternehmer sollten Sie ihre Rechte kennen und danach handeln.
Sie sollten folgendes beachten:
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