Immer noch möglich, Rentenbeginn mit 60.
Auch wenn die Bezeichnung Rentner für viele nun erst ab dem 67. Lebensjahr zutreffen wird gibt es weiterhin Möglichkeiten schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen, das sind immerhin sieben Jahre eher in denen Sie das Leben durch Reisen oder andere Freizeitaktivitäten rundherum genießen könnten.
Für Frauen besteht diese Möglichkeit wenn sie vor dem ersten Januar 1952 geboren und mindestens 60 Jahre alt sind. Zudem muss eine Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllt worden sein, ein weiterer Punkt ist das mehr als zehn Jahre der Pflichtversicherung nach dem vierzigsten Geburtstag vorliegen. Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt werden kann schon mit 60 in Rente gegangen werden, es ist allerdings ein erheblicher Abschlag zu verkraften, bei einer sechzigjährigen Frau beträgt so die Rentenminderung lebenslang 18% der Bruttorente.
Auch Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit können zu einem früheren Renteneintritt führen, auch hier sind Abschläge hinzunehmen, der Rentenbeginn wurde hier stufenweise von 60 bis auf 63 Jahre angehoben. Zudem gibt es auch noch eine Vertrauensschutzregel für Versicherte die am ersten Januar 2004 arbeitslos waren oder vor dem Januar 2004 eine Altersteilzeit vereinbart haben, in diesem Fall ist es möglich die Rente bereits mit 60 in Anspruch zu nehmen, dies gilt aber nicht für Versicherte die nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, dieser Rentenanspruch fällt ebenso weg wie die Altersrente für Frauen.
Schwerbehinderte können unter Umständen auch schon mit 60 Jahren in Rente gehen, hier sogar ohne Abschläge. Dazu müssen sie bis zum 16. November 1950 geboren worden und am 16.11.2000 bereit schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig gewesen sein. In allen Fällen muss hier eine Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sein, neben den Beitragszeiten gehören hierzu auch die Kindererziehungszeiten.
Kommentare
Eine Antwort zu “Immer noch möglich, Rentenbeginn mit 60.”
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Helmut