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Steuerentlastungen 2011

In diesem Jahr steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro, dies hat einen Steuervorteil von bis zu 36 Euro im Jahr zur Folge, der im Dezember mit der Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer weitergeleitet werden soll. Auch das sammeln der steuerelevanten Belege soll künftig eingeschränkt werden.
Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einigte sich mit den Koalitionsfraktionen darauf das dieser Teil, des im Dezember beschlossenen Maßnahmenpakets zur Steuerentlastung, schon 2011 in vollem Umfang wirksam werden soll.

Um die die Mindesteinnahmen in Höhe von 330 Millionen Euro bereits bei der Aufstellung des Haushalts zu berücksichtigen, wird der Bundeshaushalt erst im Jahr 2012, aufgrund der Forderung des Bundesfinanzministers, belastet.

Dieses Maßnahmenpaket das zur Steuervereinfachung dienen soll wurde schon im Dezember 2010 auf den Weg gebracht. So sollen die Steuerzahler jährlich um rund 590 Millionen Euro entlastet werden. Der Abbau von Steuerbürokratie soll helfen das die Unternehmen rund vier Milliarden Euro pro Jahr einsparen können. Als klarer Schritt in Richtung Steuervereinfachung und finanzieller Entlastung der Steuerzahler wird diese Entscheidung vom Bundesminister Brüderle und Finanzminister Schäuble gesehen.

Am 9. Dezember hatte sich der Koalitionsausschuss auf eine Reihe vom Maßnahmen geeinigt die spätestens zum 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen. Der nächste Schritt um das geplante Paket zur Steuerentlastung umzusetzen wird eine baldige Kabinettsbefassung sein. Es ist möglich das einige Maßnahmen schon zum 1. Januar 2011 Rechtswirksamkeit erlangen, es handelt sich hierbei um den Arbeitnehmerpauschbetrag und jene Maßnahmen die kostenneutral sind.

Erfreulich für alle Steuerzahler dürfte die Bemühung der Regierung sein das in Zukunft jeder Steuerpflichtige, bedingt durch die Verringerung der schriftliche Belege sowie der Erhöhung der Pauschalen, weniger Mühe und Ärger haben soll

Die einzelnen Punkte des Maßnahmenpakets.

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird steigen und zwar von 920 Euro auf 1.000 Euro. Somit wird das Sammeln von Belegen für noch mehr Steuerpflichtige nicht mehr notwendig sein. Weiterhin wird es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von rund 330 Millionen Euro.
  • Auch die Kinderbetreuungskosten sollen für die Eltern einfacher absetzbar sein. So macht es keinen Unterschied mehr, ob die Kosten beruflich oder privat bedingt sind. Dadurch sollen mehr Familien mit Kindern durch diesem Steuervorteil profitieren. Verbunden ist damit eine Entlastung von 60 Millionen Euro.
  • Die aktuelle Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern bei der Gewährung von Kindergeld sowie Kinderfreibeträgen entfällt. Dies soll helfen unnötige Steuerbürokratie abzubauen.
  • Eine weitere Entlastung von 200 Millionen Euro wird einkommensschwache Familien mit Kindern zuteil, diese können nun auch bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über 8.004 Euro weiter Kindergeld beziehen.
  • Der tägliche Nachweis für Arbeitnehmer die abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, um zu Ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, muss zukünftig nicht mehr täglich nachgewiesen werden, sondern nur noch für das Gesamtjahr.
  • Bürger die nicht unternehmerisch tätige sind können demnächst wählen ob sie ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Dies soll insbesondere Steuerpflichtigen helfen, die über die Jahre gleich bleibende oder dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte haben. Wer jedoch Rückzahlungen erwartet, kann auch weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben.
  • Eine Vereinfachung soll die vom Finanzamt vorausgefüllte Steuererklärung bieten. Soweit der Finanzverwaltung die Daten vorliegen, werden diese in die automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Das Ziel ist hier, weitestgehend für alle Phasen im Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten.
  • Auch für Rentner, die über Ihre Rente hinaus keine weiteren Einnahmen haben, soll es eine vorausgefüllte Steuererklärung geben die dann normalerweise ohne Änderung an das Finanzamt übermitteln werden kann

Weiterhin soll ein deutlich geringeren Bürokratieaufwand für Unternehmen erreicht werden indem eine Vielzahl von Regelungen die Kommunikation mit den Finanzämtern erleichtert.

Alle diese Maßnahmen zur Steuervereinfachung sollen den Steuerzahler durch ein einfaches, niedriges und gerechtes Steuersystem motivieren und so seine Leistungsbereitschaft steigern.

Die Bundeskanzelerin Angela Merkel möchte mit der Steuerentlastung die Menschen wirklich erreichen, Zitat: „Wir werden ein Paket schnüren, das nicht die Steuerbehörden entlastet, sondern bei denen ankommt, die Steuern bezahlen.“

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