Sachbezugswerte für Mahlzeiten 2011
Die sozialversicherungsrechtlich verbindlichen Werte für Mahlzeiten wurden für das aktuelle Jahr neu festgesetzt
Bereits in der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 10. November 2010 wurden die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die einen Arbeitnehmer verbilligt abgegeben werden neu festgesetzt.
Für ein Mittagessen beträgt dieser Wert nun 2,83 €, für ein Frühstück 1,57 €.
Gemäß der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers gelten diese Leistungen als Arbeitsentgelt, für die sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind (BMF, Schreiben v. 17.12.2010, IV C 5 – S 2334/10/10008).
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