Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz beschlossen
Bundesfinanzminister Schäuble und sein Schweizer Kollege unterzeichneten ein Abkommen, das viele Steuerschlupflöcher schließt – aber die Anonymität der Steuersünder weiter wahrt
Anders als sein Vorgänger Peer Steinbrück hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit seinem Team eher im Hintergrund die Fäden gezogen – mit beachtlichem Ergebnis, wie sich jüngst zeigt: Das von ihm und seinem Schweizer Amtskollegen Hans-Rudolf Merz unterzeichnete Steuerabkommen dürfte dafür sorgen, dass dem Fiskus ordentlich Geld in die Kassen gespült wird. Experten schätzen immerhin, dass sich das Volumen der aus Deutschland in die Schweiz transferierten Vermögen auf rund 200 Milliarden Schweizer Franken beläuft.
Allerdings konnte sich auch die Schweiz mit ihrer Forderung durchsetzen, das berühmte Schweizer Bankgeheimnis nicht anzutasten. Praktisch könnte das so aussehen, dass die Schweizer Banken den Vermögenszuwachs der deutschen Anlagen ausrechnen und dann anonym einen noch festzusetzenden Prozentsatz des Ertrags an die deutschen Finanzbehörden überweisen.
Die Steuerbehörden würden dann niemals erfahren, wer wie viel Geld am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt hatte. Genau über diesen Punkt gab es sofort nach Bekanntwerden des Abkommens kritische bis empörte Stimmen sowohl auf deutscher als auch auf Schweizer Seite. Die Rede war unter anderem von einer „großzügigen Amnestie für Steuersünder“, während Otto Normalverbraucher seine Steuerbelege weiterhin unter den misstrauischen Augen des Fiskus durchfechten müsse.
Einige Stimmen bezweifeln auch, dass das Abkommen einzelner EU-Länder mit der Schweiz überhaupt den EU Richtlinien entspreche. Ursprünglich hatte nämlich die Brüsseler Behörden sich das Ziel gesetzt, die Schweiz in den so genannten automatischen Informationsaustausch mit einzubeziehen. Unter dem Strich bleibt vieles noch offen.
So wird zum Beispiel die Frage, ob Vermögen, die bereits seit 10 oder mehr Jahren in der Schweiz lagern, legalisiert werden sollen, zwar grundsätzlich bejaht, in welcher Höhe jedoch die Steuerflüchtigen nachträglich anonym zur Kasse gebeten werden, wurde noch nicht festgelegt.
Immerhin gehört zu dem Doppelbesteuerungsabkommen auch eine Vereinbarung über Amtshilfe bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern. Um diese anzustrengen muss jedoch zunächst ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen. Und damit wären möglicherweise neue Auflagen obskurer Daten-CDs nicht völlig ausgeschlossen.
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