Steuerfreibeträge für Kinder ausnutzen
Eltern können dank ihrer Kinder die Steuerlast auf legale Weise reduzieren. Denn Kindern stehen genauso wie Erwachsenen jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Insbesondere bei hohen Einkünften aus Kapitalvermögen kann es sich daher lohnen, einen Teil des Vermögens auf die Kinder zu übertragen, um deren Freibeträge auszunutzen.
Sparerpauschbetrag steht auch jedem Kind zu
In Deutschland müssen Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen oder Dividenden versteuert werden. Im Jahr 2009 wurde für die Besteuerung von Kapitaleinkünften die Abgeltungsteuer eingeführt. Im Regelfall werden Kapitalerträge seitdem mit einem festen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent belastet. Hinzukommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Allerdings ist im deutschen Steuerrecht ein sogenannter Sparerpauschbetrag verankert. Solange die Kapitaleinkünfte den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten, bleiben sie von einer Besteuerung verschont. Der Sparerpauschbetrag beläuft sich derzeit auf 801 Euro pro Jahr. Dieser Sparerpauschbetrag gilt aber nicht nur für erwachsene Sparer, sondern auch für Kinder mit Kapitaleinkünften. Jedes einzelne Kind kann unabhängig von seinem Alter den vollen Pauschbetrag ausschöpfen.
Grundfreibetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag
Neben diesem Sparerpauschbetrag können Kinder aber noch weitere Freibeträge in Anspruch nehmen. So steht ihnen genau wie jedem anderen Steuerpflichtigen auch der Grundfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag soll dafür sorgen, dass das für die Bestreitung des Existenzminimums notwendige Einkommen nicht durch Steuern belastet wird. Erst wenn die Gesamteinkünfte einer Person diesen Grundfreibetrag überschreiten, dürfen Steuern erhoben werden. Im Jahr 2016 liegt der Grundfreibetrag bei 8.652 Euro.
Der Grundfreibetrag gilt für alle Arten von Einkünften, neben den Kapitaleinkünften also auch für den Arbeitslohn. Da Kinder aber normalerweise noch kein Arbeitseinkommen oder andere Einkünfte erzielen, können sie den Grundfreibetrag in vollem Umfang für Kapitaleinkünfte ausschöpfen. Zusätzlich zum Grundfreibetrag und dem Sparerpauschbetrag steht jedem Kind auch noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro zu. Insgesamt können Kinder, die keine sonstigen Einkünfte haben, damit pro Jahr bis zu 9.489 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen.
Grundfreibetrag | 8.652 Euro |
+ Sparerpauschbetrag | 801 Euro |
+ Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 Euro |
steuerfreie Einnahmen pro Kind | 9.489 Euro |
Wenn man beispielsweise eine Verzinsung von 1,5 Prozent zugrunde legt, können pro Kind somit bis zu 632.600 Euro angelegt werden, ohne dass Abgeltungsteuer anfällt.
Bis zu 400.000 Euro pro Kind sind steuerfrei übertragbar
Auch bei der Übertragung von Vermögen auf ihre Kinder müssen Eltern in der Regel nicht befürchten, dass Steuern anfallen. Denn bei der Übertragung von Vermögen auf Familienangehörige sieht das deutsche Steuerrecht ebenfalls hohe Freibeträge vor. So können bis zu 400.000 Euro pro Kind steuerfrei übertragen werden. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, würde Schenkungsteuer anfallen. Damit eine Übertragung des Vermögens innerhalb der Familie von der Finanzverwaltung anerkannt wird, ist es wichtig, auf die Einhaltung der zivilrechtlichen Vorschriften für Schenkungen zu achten.
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