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Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus

© Tiberius Gracchus

In Deutschland mangelt es bereits seit längerer Zeit an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in den Großstädten und Ballungszentren. Durch die hohe Zahl an Flüchtlingen, die nach Deutschland gekommen sind, hat sich diese Problematik noch weiter verschärft. Deshalb will die Regierungskoalition den Neubau von Mietwohnung ankurbeln und hat dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der potenzielle Investoren durch Steueranreize anlocken soll.

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten

Am 3. Februar 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten vor. Zu diesem Zweck soll das Einkommensteuergesetz um den neuen § 7b EStG erweitert werden. Nach den derzeitigen Plänen sollen im ersten und zweiten Jahr jeweils zehn Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können. Im dritten Jahr können nochmals neun Prozent der Kosten abgeschrieben werden. Die Sonderabschreibung kann zusätzlich zu der AfA nach § 7 Absatz 4 EStG in Anspruch genommen werden, so dass insgesamt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Einschränkungen bei der neuen Sonderabschreibung

Es gibt aber einige Einschränkungen bei der neuen Sonderabschreibung zu beachten. So werden die abschreibungsfähigen Kosten auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beschränkt. Falls die Baukosten 3.000 Euro je Quadratmeter übersteigen, wird die steuerliche Förderung sogar ganz gestrichen. Der Gesetzgeber will auf diese Weise erreichen, dass Wohnungen mit Luxusausstattung von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen werden. Denn die Investoren sollen durch die geplanten Fördermaßnahmen vornehmlich zum Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment animiert werden.

Weiterhin gilt die steuerliche Förderung auch nicht für Bauvorhaben für ganz Deutschland, sondern nur für bestimmte Gebiete, in denen ein besonders großer Bedarf an günstigem Wohnraum besteht. Zu den Gebieten, in denen Bauherren von der steuerlichen Förderung profitieren können, gehören Gemeinden, deren Mietniveau um mindestens fünf Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt. Darüber hinaus wird der Mietwohnungsbau auch in Gebieten mit Mietpreisbremse und in Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze steuerlich gefördert. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die begünstigten Flächen mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung vermietet werden müssen.

Steuerliche Förderung ist zeitlich befristet

Die steuerliche Förderung für Mietwohnungsneubauten gilt außerdem nur zeitlich befristet. Die Sonderabschreibung kann nur für Bauvorhaben in Anspruch genommen werden, die in den Jahren 2016 bis 2018 begonnen werden. Dafür ist entscheidend, dass das der Bauantrag zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 gestellt wird.

Bildnachweis: © Tiberius Gracchus

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