Ab 2016: Kindergeld erfordert Steuer-Identifikationsnummer
Derzeit gibt es viel Aufregung ums Kindergeld. Denn beim Kindergeld steht zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung an. Ab dem 1. Januar 2016 wird die Steuer-Identifikationsnummer gesetzlich vorgeschriebene Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Viele Eltern fürchten, dass die Kindergeldzahlungen zu Beginn des neuen Jahres eingestellt werden, falls die Steuer-Identifikationsnummer nicht rechtzeitig vorliegt. Es gibt aber keinen Grund jetzt in Panik zu verfallen. Wer bereits Kindergeld bezieht, wird dieses auch weiterhin erhalten. Die Steuer-Identifikationsnummer kann dann noch im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.
Ab dem kommenden Jahr sollen Kindergeldberechtigte eindeutig identifizierbar sein. Dafür müssen der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht, mitgeteilt werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das Kindergeld für ein Kind doppelt ausgezahlt wird oder ungerechtfertigten Auszahlungen ins Ausland vorgenommen werden.
Familienkasse kontaktiert Eltern bei fehlender Steuer-Identifikationsnummer
Wer ab 2016 einen Erstantrag auf Kindergeld stellen will, muss, seine Steuer-Identifikationsnummer und die des Kindes direkt auf dem Antragsformular angeben. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen hingegen erst einmal nicht aktiv werden. In vielen Fällen ist es ohnehin so, dass die Steuer-Identifikationsnummern den Familienkassen durch das automatische Meldeabgleichsverfahren bereits vorliegen. Falls dies jedoch nicht der Fall sein sollte, wird sich die Familienkasse im Laufe des Jahres an den Kindergeldberechtigten wenden. Die Steuer-Identifikationsnummern müssen der zuständigen Familienkasse dann schriftlich mitgeteilt werden. Eine telefonische Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummern ist nicht möglich. Die Neuregelung gilt für alle Kinder unabhängig von deren Geburtsdatum, also auch die Kinder, die vor Einführung der Steuer-Identifikationsnummer im Jahr 2008 geboren wurden.
Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummer?
Die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer wird seit dem Jahr 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch allen Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, zugeteilt. Babys erhalten nach der Geburt ebenfalls automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer. Sie gilt ein Leben lang. Die Steuer-Identifikationsnummer wurde den Steuerpflichtigen postalisch vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Alternativ findet man die Steuer-Identifikationsnummer auch auf der Gehaltsabrechnung, der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und oder im Steuerbescheid zu finden. Bei Letzterem ist auch die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angegeben. Wer seine Steuer-Identifikationsnummer oder die des Kindes nicht mehr finden kann, hat auch die Möglichkeit diese über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Steuer-Identifikationsnummer jedoch nur per Post an die aktuelle Meldeadresse verschickt werden.
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