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Spenden von gebrauchter Kleidung können steuerlich berücksichtigt werden

© beermedia.de - Fotolia.comDerzeit sind so viele Menschen wie selten zuvor auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung. Das hat in Deutschland eine regelrechte Welle der Spendenbereitschaft zur Unterstützung der Betroffenen ausgelöst. Allgemein bekannt ist dabei, dass Geldspenden steuerlich absetzbar sind. Was viele Leute jedoch nicht wissen, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Sachspenden, wie beispielsweise gebrauchte Kleidung, von der Steuer abgesetzt werden können.

Sachspenden sind als Sonderausgaben absetzbar

Das deutsche Steuergesetz sieht vor, dass Spenden für gemeinnützige Zwecke gemäß § 10b EStG als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Das gilt grundsätzlich sowohl für Geldspenden als auch für Sachspenden. Allerdings funktioniert der Steuerabzug bei Sachspenden nicht ganz so einfach wie bei Geldspenden, bei denen in der Regel ein Einzahlungsbeleg oder der Ausdruck der Online-Überweisung für die steuerliche Anerkennung bereits ausreicht.

Marktwert der gespendeten Gegenstände bestimmen

Wenn gebrauchte Gegenstände wie Schuhe, Kleidung oder Decken gespendet werden, stellt sich natürlich erst einmal die Frage, mit welchem Wert diese Sachspende angesetzt werden kann. Bei Gegenständen aus dem Privatbereich ist bei der Wertermittlung der sogenannte gemeine Wert der Gegenstände, also der Marktwert, heranzuziehen. Damit das Finanzamt die Sachspende auch steuerlich anerkennt, benötigt der Steuerpflichtige eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung von der gemeinnützigen Organisation, an die die Sachen gespendet wurden. In dieser Zuwendungsbestätigung sollte dann unbedingt auch der Marktwert der gespendeten Gegenstände dargelegt werden. Den Marktwert der gespendeten Gegenstände können die Spender vorab ermitteln lassen, beispielsweise indem sie sich von einem Secondhand-Laden schriftlich bestätigen lassen, wie viel Geld sich durch Verkauf der Gegenstände noch erzielen lässt.

Abschreibungsmethode zur Wertermittlung

Eine weitere Möglichkeit den Wert einer Kleiderspende zu ermitteln, wäre die Kaufbelege der einzelnen Kleidungstücke zu sammeln und den Wert dann anhand der Abschreibungsregeln zu bestimmen. Denn der Wert von Gebrauchsgegenständen nimmt mit zunehmender Nutzungsdauer immer weiter ab. Bei Kleidungstücken ist zumeist nur von einer Nutzungsdauer von zwei Jahren auszugehen. Danach haben sie gemäß der Abschreibungsmethode keinen Wert mehr. Bei Heimtextilien wie etwa Decken wird hingegen in der Regel ein Abschreibungszeitraum zwischen vier Jahren und zehn Jahren zugrunde gelegt.

Bildnachweis: © beermedia.de – Fotolia.com

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