Elektromobilität soll steuerlich gefördert werden
Um eine Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes zu erreichen, hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr 2012 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen unterwegs sein sollen. Von dieser Zielvorgabe ist man allerdings derzeit noch sehr weit entfernt. Aus diesem Grund hat jetzt der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität in den Bundestag eingebracht.
Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber bereitgestellte Auflademöglichkeiten für private Elektroautos
In der Politik herrscht zwar weitgehende Einigkeit darüber, dass der Anteil der Elektroautos im Straßenverkehr steigen muss, um eine Reduzierung von CO2-Emissionen und Schadstoffbelastungen zu erreichen. Bei der praktischen Umsetzung dieses Vorhabens hakt es derzeit aber noch, wie die Zulassungszahlen für Elektroautos zeigen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren bis zum 1. Januar 2014 lediglich 12.156 Personenkraftwagen mit Elektroantrieb in Deutschland zugelassen. Der Anteil der privaten Halter von Elektroautos lag nur bei 25,5 Prozent. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass zusätzliche Steueranreize für die Nutzung von Elektroautos geschaffen werden müssen.
Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität sieht eine Steuerbefreiung vor, die dann greift, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern im Betrieb kostenfreie oder verbilligte Möglichkeiten für das Aufladen der Batterien privater Elektroautos zur Verfügung stellt. Bislang führte die Bereitstellung kostenloser oder verbilligter Auflademöglichkeiten durch den Arbeitgeber zu einem lohnsteuerpflichtigen Sachbezug. Nun soll eine entsprechende Befreiungsvorschrift in den Katalog des § 3 EStG, der auch andere Arbeitgeberleistungen steuerfrei stellt, eingefügt werden. Durch die Steuerbefreiung sollen Elektroautos zum einen auch für private Halter attraktiver werden. Zum anderen soll der bürokratische Aufwand, der dem Arbeitgeber durch die Ermittlung und Versteuerung der Sachbezüge entstand, vermieden werden.
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich
Weiterhin sieht der von der Ländervertretung eingebrachte Gesetzesentwurf vor, betriebliche Investitionen in die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und die zugehörigen Ladevorrichtungen durch eine Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr steuerlich zu fördern. Demnach sollen im Jahr 2015 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Sonderabschreibung neben der linearen Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG abgezogen werden können. In den nachfolgenden Jahren sinkt der Anteil der Sonderabschreibung dann um jeweils 10 Prozent bis zu einer Untergrenze von 20 Prozent.
Die Kosten für diese Maßnahmen beziffert der Bundrat auf 35 Millionen Euro für das Jahr 2015 und 120 Millionen für das Jahr 2016. Darüber hinaus hat der Bundesrat auch noch angeregt, dass die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsprozess prüfen solle, inwieweit eine stärkere Förderung von Zweirädern mit Elektrounterstützung bzw. mit Elektroantrieb, beispielsweise durch eine Ausdehnung des sogenannten Dienstwagenprivilegs, möglich wäre.
Bildnachweis: © Kara
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