Klage gegen Bettensteuer bleibt erfolglos
In mehreren deutschen Städten, darunter auch Bremen und Hamburg, wurde eine sogenannte Bettensteuer auf private Hotelübernachtungen eingeführt. Hoteliers aus Bremerhaven und Hamburg wollten die Einführung dieser Bettensteuer aber nicht tatenlos hinnehmen und zogen daraufhin vor Gericht. Doch ohne Erfolg. Denn der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Bettensteuer in Hamburg und Bremen rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Bundesfinanzhof weist Klagen gegen Bettensteuer in Bremen und Hamburg zurück
Es ist nicht überraschend, dass die betroffenen Hoteliers über die Einführung einer Bettensteuer wenig erfreut waren. Denn sie fürchten, dass sich die Bettensteuer negativ auf ihre Umsätze auswirkt. Deshalb klagten drei Hotels aus Hamburg und Bremerhaven gegen die Einführung der Bettensteuer. Unterstützt wurden die Klagen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und dem Hotelverband Deutschland (IHA). Diese kritisieren die einseitige Belastung einer einzelnen Branche durch die Bettensteuer. Nachdem die Klagen gegen die Bettensteuer vor den Finanzgerichten der Hansestädte gescheitert waren, gingen die Kläger in Revision. Doch auch der Bundesfinanz hält die Bettensteuer in Bremen und Hamburg für rechtens und wies die Klagen der drei Hotels zurück.
Deutscher Hotel- und Gaststättenverbandes erwägt Gang nach Karlsruhe
Das Urteil des Bundesfinanzhofs gilt zunächst einmal nur für die Bettensteuer in Bremen und Hamburg. Doch es wird erwartet, dass von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine Signalwirkung ausgeht. Denn auch in anderen deutschen Städten wehren sich die Hoteliers gegen die Einführung einer Bettensteuer. In einigen Städten wurde die Bettensteuer zwischenzeitlich sogar schon wieder abgeschafft. Denn teilweise hatten sich die Gerichte anders als der Bundesfinanzhof gegen die Bettensteuer ausgesprochen. Außerdem hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverbandes angekündigt, den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu prüfen. In dem Streit um die Bettensteuer dürfte das letzte Wort also noch nicht gesprochen sein.
Die Bettensteuer in Bremen und Hamburg
In Bremen und Hamburg wurde die Bettensteuer im Jahr 2013 eingeführt. Je nach Hotelkategorie beläuft sich die Abgabe in Bremen auf ein bis drei Euro pro Nacht. Touristen, die länger als sieben Nächte in der Hansestadt Bremen verweilen, müssen ab der achten Nacht keine Steuer mehr zahlen. Geschäftsreisende, Kinder und Jugendliche sowie Besucher in Jugendherbergen bleiben grundsätzlich von der Bettensteuer verschont. In Hamburg beträgt die Bettensteuer je nach Unterbringung zwischen 0,50 Cent und vier Euro pro Übernachtung. Im letzten Jahr hat die Bettensteuer 2,4 Millionen Euro in die Bremer Kassen gespült. Hamburg hat sogar 11 Millionen Euro durch die Bettensteuer eingenommen.
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