Grunderwerbsteuer in Brandenburg wird angehoben
Wer eine Immobilie in Brandenburg erwerben will, muss ab sofort dafür tiefer in die Tasche greifen. Denn die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, ein weiteres Mal die Grunderwerbsteuer anzuheben. Nun liegt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer in Brandenburg bei 6,5 Prozent.
Höherer Steuersatz gilt seit 1. Juli 2015
Im Bundesland Brandenburg steigt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer damit um 1,5 Prozentpunkte. Zuvor lag der Steuersatz bei 5 Prozent. Die Steuererhöhung trat bereits zum 1. Juli 2015 in Kraft. Wer beispielsweise ein Haus in Brandenburg für einen Kaufpreis in Höhe 200.000 Euro kauft, muss jetzt immerhin 3.000 Euro mehr Steuern zahlen.
Dies ist nicht das erste Mal, dass in Brandenburg eine Erhöhung die Grunderwerbsteuer beschlossen wurde. Das Land Brandenburg hatte die Grunderwerbsteuer bereits zum 1. Januar 2011 einmal angehoben. Damals stieg der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 5 Prozent. Diese Erhöhung hat in den letzten vier Jahren 188 Millionen Mehreinnahmen in die Landeskasse gespült.
Steuererhöhungen auch in NRW und dem Saarland
Doch Brandenburg ist nicht das einzige Bundesland, das in diesem Jahr die Grunderwerbsteuer angehoben hat. In diesem Jahr hatten zuvor bereits das Saarland und NRW die Grunderwerbsteuer erhöht. Im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW wurde der Steuersatz der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2015 ebenfalls von 5 Prozent auf 6,5 Prozent hochgesetzt. Im Saarland stieg der Steuersatz von 5,5 Prozent auf 6,5 Prozent.
Nach der Steuererhöhung nimmt Brandburg mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent im deutschlandweiten Vergleich eine Spitzenposition bei der Grunderwerbsteuer ein. Nur Schleswig Holstein, NRW und das Saarland verlangen genauso viel Steuern von Immobilienkäufern. Am niedrigsten ist die Grunderwerbsteuer immer noch in Bayern und Sachsen. Dort liegt der Steuersatz nach wie vor bei nur 3,5 prozent.
Festlegung der Grunderwerbsteuer ist seit 2006 Ländersache
Bis zum Jahr 2006 lag der Steuersatz der Grunderwerbsteuer im gesamten Bundesgebiet einheitlich bei 3,5 Prozent. Seit dem 1. September dürfen die Bundesländer jedoch eigenständig festlegen, wie hoch die Grunderwerbsteuer sein soll. Seit dem haben nahezu alle Bundesländer die Gelegenheit genutzt, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer anzuheben. Einige Bundesländer sogar mehrfach. Nur zwei Bundesländer haben den Steuersatz der Grunderwerbsteuer bisher unangetastet gelassen. In Bayern und Sachsen liegt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer noch immer bei 3,5 Prozent. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen ein Überblick, wie hoch der Steuersatz der Grunderwerbsteuer derzeit in den einzelnen Bundesländern ist:
Bundesland | Steuersatz |
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Brandenburg | 5,0 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 5,0 % |
Bildnachweis: © playstuff
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