Deutlicher Anstieg der Selbstanzeigen im letzten Jahr
Der Fall Hoeneß und dessen Strafmaß hat ganz klar gezeigt, dass es sich bei Steuerhinterziehung keineswegs um ein Kavaliersdelikt handelt. Wer Steuern hinterzogen und Angst davor hat, entdeckt zu werden, kann sich durch eine Selbstanzeige vor einer Strafverfolgung schützen. Die Zahl der Steuersünder, die von dieser Option Gebrauch gemacht haben, war im Jahr 2014 so hoch wie noch nie zuvor.
Selbstanzeigen erreichen neuen Rekordwert
Im Jahr 2014 sind bei den deutschen Finanzbehörden rund 38.000 Selbstanzeigen eingegangen. Das ist ein absoluter Rekordwert. Im Jahr davor lag die Zahl der Selbstanzeigen noch bei rund 27.000. Die meisten Selbstanzeigen von Steuersündern gab es im Jahr 2014 in Baden-Württemberg. Bei den dortigen Finanzbehörden sind im letzten Jahr 9.038 Selbstanzeigen eingegangen. Auf den Plätzen dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit 7.551 Selbstanzeigen und Bayern mit 5.927 Selbstanzeigen.
Die wenigsten Selbstanzeigen verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern. Hier meldeten sich lediglich 29 Steuerhinterzieher. Das ist sogar eine Selbstanzeige weniger als im Vorjahr. In allen anderen Bundesländern wurden dagegen neue Rekorde aufgestellt. In Bremen und im Saarland hat sich die Zahl der Selbstanzeigen im Vergleich zum vorangegangen Jahr mehr als verdoppelt. In Brandenburg gingen im Jahr 2014 sogar mehr Selbstanzeigen ein als in den Jahren 2010 bis 2013 zusammen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel Selbstanzeigen 2014 in den einzelnen Bundesländern eingegangen sind.
Bundesland | Selbstanzeigen |
Baden-Württemberg | 9.038 |
Nordrhein-Westfalen | 7.551 |
Bayern | 5.927 |
Rheinland-Pfalz | 4.196 |
Niedersachsen | 3.797 |
Hessen | 3.495 |
Berlin | 1.272 |
Hamburg | 880 |
Saarland | 730 |
Schleswig-Holstein | 571 |
Bremen | 380 |
Sachsen | 287 |
Brandenburg | 258 |
Thüringen | 106 |
Sachsen-Anhalt | 70 |
Mecklenburg-Vorpommern | 29 |
Selbstanzeigen spülen viel Geld in die Landeskassen
Für die Landeskassen sind die Selbstanzeigen ein lukratives Geschäft. Die Steuernachzahlungen beliefen sich im vergangenen Jahr insgesamt auf mehr als 1,32 Milliarden Euro. Allein Baden-Württemberg konnte im Jahr 2014 nach Angaben des Finanzministeriums 166 Millionen Euro durch die Selbstanzeigen einnehmen.
Seit 2015 gelten strengere Regeln für Selbstanzeigen
Der deutliche Zuwachs an Selbstanzeigen im letzten Jahr ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass die Regeln für eine Selbstanzeige zu Beginn dieses Jahres erheblich verschärft wurden. Früher blieb der Steuerhinterzieher nach einer Selbstanzeige komplett straffrei, wenn er weniger als 50.000 Euro hinterzogen hatte. Seit Januar 2015 gilt die Straffreiheit nur noch bis zu einer Grenze von 25.000 Euro. Danach wird ein Strafzuschlag erhoben. Bei Beträgen bis 100.000 Euro beläuft sich der Strafzuschlag auf 10 %. Bei einem Hinterziehungsvolumen zwischen 100.000 Euro und 1 Million Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 %. Steuersünder, die über 1 Million Euro hinterzogen haben, müssen sogar einen Strafzuschlag von 20 % zahlen. Außerdem wurde der Offenlegungszeitraum für eine wirksame Selbstanzeige auf zehn Jahre angehoben.
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