Grünes Licht für das Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus wird nun definitiv 2015 kommen. Denn der Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus wurde vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz tritt zwar bereits zum Jahreswechsel in Kraft, die Neuerungen gelten allerdings erst für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Das bisherige Elterngeld wird aber nicht abgeschafft, sondern Eltern haben in Zukunft ein Wahlrecht. Eine Kombination beider Modelle ist ebenso möglich.
Elterngeld Plus soll Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern
Das bisherige Elterngeld wird für maximal 12 Monate nach der Geburt eines Kindes ausgezahlt. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen im Jahr vor der Geburt. Die Obergrenze liegt bei 1800 Euro, mindestens werden 300 Euro ausgezahlt. Das neue Elterngeld Plus sieht im Unterschied dazu eine Verdoppelung der Bezugszeit auf bis 24 Monate vor. Im Gegenzug wird allerdings der ausgezahlte Betrag halbiert. Die neue Regelung soll Eltern die Möglichkeit einräumen, nach der Geburt des Kindes in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu erhalten.
Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus
Ergänzend sieht das Elterngeld Plus auch einen Partnerschaftsbonus vor. Wenn Mutter und Vater sich die Betreuung des Kindes teilen, erhöht sich die Bezugsdauer für die staatliche Förderung auf 28 Monate. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile jeweils nur zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
Weniger erfreulich fällt die Gesetzesänderung jedoch für die Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen aus. In Zukunft haben diese nur noch pro Geburt und nicht mehr pro Kind Anspruch auf Elterngeld. Dies war auch schon in der Vergangenheit vom Gesetzgeber so gedacht. Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 27. Juni 2013, Az. B 10 EG 8/12 R), beruhend auf einer ungenauen Formulierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), konnten Eltern bei Mehrlingsgeburten bis zuletzt aber für jedes Kind Elterngeld in Anspruch nehmen. Diese Gesetzeslücke wurde nun geschlossen. Eltern von Zwillingen und Mehrlingen erhalten aber immerhin noch einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro pro Mehrling und beantragtem Lebensmonat.
Mehr Flexibilität bei der Elternzeit
Nicht nur beim Elterngeld, sondern auch bei der Elternzeit wurden Anpassungen vom Gesetzgeber vorgenommen. In Zukunft können Eltern bis zu 24 Monate der dreijährigen Elternzeit auf das dritte bis achte Lebensjahr des Kindes übertragen. Zuvor waren nur bis zu zwölf Monaten übertragbar. Die Elternzeit kann damit zukünftig auf drei statt wie bisher zwei Zeiträume aufgeteilt werden. Außerdem kann der Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit nur noch vor dem dritten Abschnitt aufgrund dringender betrieblicher Gründe ablehnen. Dafür wird die Anmeldefrist für eine Elternzeit zwischen dem dritten bis achten Lebensjahr des Kindes von 7 Wochen auf 13 Wochen angehoben.
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