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Spenden: Gutes tun hilft Steuern sparen

Wenn Sie anderen mit einer Spende helfen, vergessen Sie nicht, dies in der nächsten Steuererklärung zu erwähnen! Denn Spenden sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Absetzbar sind Geldspenden sowie Sachspenden, unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwandsspenden und sogar Ihre Arbeitsleistung bei einem Verein.

In der Steuererklärung machen Sie Ihre Spenden im Mantelbogen auf Seite 2 im unteren Abschnitt geltend.

Details: Wann sind Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar?

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar, wenn sie

freiwillig und ohne Gegenleistung

für steuerbegünstigte Zwecke

an steuerbegünstigte Organisationen geleistet und

mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Spenden sind nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar: Das Finanzamt berücksichtigt bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte.

Unberücksichtigt gebliebene Spendenbeträge können Sie ins jeweils nächste Jahr vortragen und dann zusammen mit den Spenden dieses Jahres im Rahmen des Höchstbetrages absetzen (sog. Spenden-Vortrag).

Neben dem normalen Spendenabzug werden steuerlich bevorzugt

Spenden an Stiftungen und

Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen.

Quelle: steuertipps.de

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