Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2015 beantragen!
Wenn Sie zum Beispiel als Berufspendler oder bei Unterhaltszahlungen hohe monatliche Kosten haben, können Sie Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigen lassen. Dann zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab.
Den Antrag stellen Sie am besten per Post beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Formulare:
- den (ausführlichen) Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
Hier können Sie die Formulare für die Lohnsteuerermäßigung 2015 kostenlos runterladen.
Was ist der Unterschied zwischen dem ausführlichen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und dem vereinfachten Antrag?
Der vereinfachte Antrag kann verwendet werden, wenn Sie den gleichen Freibetrag wie im Vorjahr bzw. einen geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und/oder ggf. die Steuerklasse I in II geändert werden soll. In allen anderen Fällen müssen Sie den umfangreichen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nutzen.
Wann lohnt sich ein Lohnsteuerermäßigungsantrag?
Gründe, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können, sind beispielsweise:
hohe Werbungskosten wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit,
außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten),
Sonderausgaben (z.B. Spenden),
Kinderbetreuungskosten,
Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten,
Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene,
haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen,
Verluste aus anderen Einkunftsarten,
Geringverdiener (Übertragung Grundfreibetrag).
Hinweis: Voraussetzung für einen Lohnsteuerfreibetrag für den Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ist, dass die Aufwendungen mindestens 600 € pro Jahr betragen.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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