Unterkunft und Verpflegung: Neue Sachbezugswerte für 2015
Wenn Ihnen der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Verpflegung, Wohnung oder Unterkunft zur Verfügung stellt, müssen Sie das als geldwerten Vorteil versteuern. Den Wert dieser Sachbezüge ermittelt der Arbeitgeber anhand amtlich festgelegter Sachbezugswerte.
Um die neuen Sachbezugswerte zu bestimmen, wird auf die Entwicklung der Verbraucherpreise geschaut. Für 2015 ist der Verbraucherpreisindex von Juni 2013 bis Juni 2014 relevant.
Während sich der Verbraucherpreisindex für Verpflegung gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat, stieg der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten um 1,1 %.
Daraus ergeben sich folgende Sachbezugswerte für 2015:
Freie Verpflegung: |
Frühstück |
Mittagessen |
Abendessen |
pro Monat |
49 € |
90 € |
90 € |
pro Tag |
1,63 € |
3 € |
3 € |
Der Sachbezugswert für freie Verpflegung insgesamt beträgt somit ab 2015 monatlich 229 € bzw. täglich 7,63 €.
Der Sachbezugswert einer zur Verfügung gestellten Unterkunft erhöht sich ab 2015 auf 223 € monatlich (7,43 € pro Tag).
Quelle: steuertipps.de
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