Wie funktioniert der Steuerklassenwechsel?
Verheiratete dürfen einmal pro Jahr die Steuerklasse wechseln. Für die Änderung der Steuerklasse gibt es ein amtliches Formular, das bis zum 30.11. des betreffenden Jahres von beiden Ehepartnern unterschrieben und an das Finanzamt geschickt werden muss.
Mit einem kostenlosen Steuerklassen-Rechner können Ehepaare herausfinden, ob sie sich für eine andere Steuerklasse entscheiden sollten. Anschließend laden sie sich gegebenenfalls das ebenfalls kostenlose Formular
Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
(PDF) herunter.
Aber selbst wenn nicht die günstigste Kombination gewählt wurde, zahlen die Betroffenen letztendlich nicht mehr Steuern als nötig: Endgültig abgerechnet wird nach Ablauf des Jahres in der Steuererklärung – und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle. Bei ungünstiger Steuerklassenwahl zahlt man also zwar während des Jahres zu viel Lohnsteuer und verzichtet dadurch auf Liquidität und mögliche Zinsen. Die zu viel gezahlte Steuer erhält man aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung zurück.
Wann ist ein Steuerklassenwechsel möglich?
Die Steuerklassen kann im Laufe des Jahres in der Regel nur einmal gewechselt werden, und zwar spätestens bis zum 30. November des betreffenden Jahres. Auch die Wahl des Faktorverfahrens gilt als Steuerklassenwechsel. Ein weiterer Steuerklassenwechsel ist nur in folgenden Fällen möglich:
ein Ehepartner bezieht keinen Arbeitslohn mehr;
ein Ehepartner nimmt nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis auf;
das Ehepaar hat sich auf Dauer getrennt oder
ein Ehepartner ist verstorben.
Bei Heirat nach 2012 erhalten derzeit immer beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse IV, selbst wenn ein Ehepartner gar keinen Arbeitslohn bezieht. Wer lieber die Steuerklassenkombination III/V oder das Faktorverfahren wählen möchte, muss dies beim Finanzamt beantragen. Das Recht, die Steuerklassenkombination einmal jährlich wechseln zu dürfen, geht dadurch nicht verloren.
Fällt die Wahl auf das Faktorverfahren, müssen Ehepaare beachten, dass der Faktor jährlich neu beantragt werden muss. Abgesehen davon gelten die Steuerklassen aber weiter, bis eine Änderung beantragt wird.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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