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Pensionen: Besteuerung abgesegnet

Pensionen sind in voller Höhe steuerpflichtig als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dagegen sind Renten auch seit 2005 im Rahmen einer Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung nur mit einem (nun wesentlich höheren) Anteil als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.

Um diese Ungleichbehandlung abzumildern, gewährt das Finanzamt für Pensionen einen Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag.

Der Bundesfinanzhof hält die unterschiedliche Besteuerung von beamtenrechtlichen Ruhegehältern und Sozialversicherungsrenten im Rahmen der Übergangsregelung durch besondere sachliche Gründe für gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 7.2.2013, VI R 83/10 ). Auch in dem zweiten in dieser Frage anhängigen Verfahren hat zwischenzeitlich der BFH die Besteuerung der Versorgungsbezüge abgesegnet (BFH-Urteil vom 16.9.2013, VI R 67/12 ).

Da unserer Kenntnis nach gegen beide Entscheidungen keine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, verspricht ein Einspruch in dieser Frage keine Aussicht mehr auf Erfolg.

Quelle: steuertipps.de

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