Was tun, wenn das Finanzamt trödelt?
Wenn sich das Finanzamt mit der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung endlos Zeit lässt, können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen. Das sollten Sie sich aber gut überlegen.
Sobald das Finanzamt alle Unterlagen und Informationen von Ihnen hat, dauert es in der Regel fünf bis acht Wochen, bis Sie Ihren Steuerbescheid erhalten. Dauert es länger, können Sie beim Finanzamt nachfragen, wann Sie ungefähr mit der Bearbeitung rechnen können. Da das Finanzamt die Steuererklärungen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, kann es insbesondere Ende Mai/Anfang Juni zu Engpässen und Verzögerungen kommen.
Eine bestimme Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuerunterlagen bearbeiten muss, gibt es nicht. Aber: Beliebig lange darf sich das Finanzamt auch nicht Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass sich etwas tut, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein.
Folgenden Musterbrief können Sie dafür verwenden:
Untätigkeitseinspruch
Steuernummer: [Steuernummer]
Steuer-Identifikationsnummer: [Identifikationsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am [Abgabedatum] habe ich meine Steuererklärung für [Jahr] bei Ihnen eingereicht. Ich habe bereits mehrfach angemahnt, die Steuererklärung zu bearbeiten.
Seit Abgabe der Erklärung sind nunmehr [Anzahl] Monate vergangen, ohne dass die Erklärung bearbeitet wurde. Auch wurde mir bisher kein zureichender Grund mitgeteilt, weshalb die Bearbeitung unterblieben ist.
Ich erhebe daher Einspruch wegen Untätigkeit und fordere Sie letztmalig auf, meine Einkommensteuererklärung [Jahr] unverzüglich zu bearbeiten und einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Bevor Sie einen Untätigkeitseinspruch einlegen, sollten Sie vorher bei Ihrem Finanzamt nachhaken und die Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen. Erst wenn auch dann nichts passiert, sollten Sie den Untätigkeitseinspruch in Erwägung ziehen. Er sollte immer das letzte Mittel sein, um beim Finanzamt etwas zu bewegen.
Zudem stehen die Chancen gut, dass Ihre Steuererklärung nach einem Untätigkeitseinspruch besonders genau geprüft wird. Auch das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung für oder gegen einen Einspruch bedenken.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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