Investitionsabzugsbetrag nach einer Betriebsprüfung?
Ein Unternehmer beantragte nach einer Betriebsprüfung einen Investitionsabzugsbetrag, um der Steuernachzahlung zu entgehen. Das Finanzamt stellte sich quer. Es kam zur Klage, die mittlerweile beim BFH anhängig ist.
Bei einem Taxiunternehmen wurde im November 2011 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Diese ergab für das Jahr 2008 eine Gewinnerhöhung in Höhe von 19.260 €. Flugs stellte der Selbstständige nachträglich für das Jahr 2008 einen Antrag auf die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) in Höhe von 10.800 € für die geplante Anschaffung eines Mercedes-Benz, um so die zu erwartende Steuernachzahlung zu entschärfen. Das Auto hatte er im August 2010 zum Nettokaufpreis von 27.193,50 € erworben und dafür bisher noch keinen IAB geltend gemacht.
Das Finanzamt lehnte den Antrag ab: Wegen der bereits erfolgten Investition fehle es am Finanzierungszusammenhang. Es erließ einen geänderten Steuerbescheid für 2008 mit einer hohen Steuernachzahlung von einigen Tausend Euro. Der Einspruch war erfolglos, ebenso die Klage vor dem Finanzgericht. Die Richter argumentierten jedoch nicht formal wie das Finanzamt, sondern sie bestritten einfach, dass der Unternehmer tatsächlich Ende 2008 ernsthaft beabsichtigt habe, im Zeitraum 2009 bis 2011 ein neues Taxi anzuschaffen (FG Düsseldorf vom 17.7.2013, 15 K 4719/12 E ). Und da die Investitionsabsicht Voraussetzung für den IAB ist, lehnten sie den Antrag ab. Nun ist das Verfahren beim BFH anhängig (Az. des BFH: X R 15/14).
Die Revision wurde vom BFH aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zugelassen. Deshalb sollten Sie in einer vergleichbaren Situation den IAB beantragen, nach der Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch gegen den Nachzahlungsbescheid einlegen und unter Hinweis auf das anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Quelle: steuertipps.de
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