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ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit beschlossen

Mit dem neuen ElterngeldPlus werden voraussichtlich ab Mitte 2015 Väter und Mütter unterstützt, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen.

Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden somit zwei ElterngeldPlus-Monate. Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, verlieren allerdings nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruches: Ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es bisher dafür zum Ausgleich einen längeren Bezug des Elterngeldes gibt. Neben dem ElterngeldPlus, das diese Lücke schließt, ist die Einführung eines Partnerschaftsbonus geplant: Wenn beide Eltern pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche Monate.

Auch die Elternzeit wird flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht mehr notwendig. Jedoch muss künftig die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden, die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher. Zudem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufteilen.

Die Neuregelungen sollen ab 1.7.2015 gelten. Rechenbeispiele finden sich im Internet auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de.

Quelle: steuertipps.de

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