Büro-Handy steuerfrei privat nutzen
Viele Arbeitnehmer nutzen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen betrieblichen PC und ein Smartphone des Arbeitgebers – manchmal auch für private Zwecke. Erfreulicherweise zeigt sich der Fiskus hier großzügig: Die private Nutzung betrieblicher Computer und Telekommunikationsgeräte ist steuerfrei.
Steuerfrei ist die private Nutzung von Computer und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers
am Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Behörde. Darunter fallen zum Beispiel
Privatgespräche am Telefon (egal, ob Orts- oder Ferngespräche);
die private Nutzung des PC einschließlich privater Internetnutzung;
das Versenden privater Telefaxe usw.
und auch außerhalb des Betriebs. Das gilt beispielsweise für
den Laptop oder das Handy des Außendienstmitarbeiters;
den betrieblichen Telefon- oder Faxanschluss am häuslichen Arbeitsplatz;
den betrieblichen Computer am häuslichen Arbeitsplatz sowie
Zubehör (Drucker u.Ä.) und Software.
Begünstigt sind die kostenlose private Nutzung des Geräts und die Übernahme der Verbindungsentgelte (Grundgebühr und sonstige laufende Kosten) durch den Arbeitgeber. Ob und wie oft Sie das Gerät privat bzw. beruflich nutzen, spielt keine Rolle.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Es muss sich um das Gerät des Arbeitgebers handeln. Das Gerät darf Ihnen also nur leihweise überlassen werden. Dann sind auch die vom Arbeitgeber bezahlten Einrichtungskosten, Anschluss- und Grundgebühren sowie laufenden Provider- und Gesprächsgebühren steuerfrei.
Nicht steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers für den Kauf eines Telekommunikationsgerätes oder zu Ihrer Gebührenrechnung.
Quelle: steuertipps.de
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