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Investitionszulage: Keine Zulage für Datensätze

Luftbildkarten und Luftbilder sind auch dann immaterielle Wirtschaftsgüter, wenn sie sich auf einer CD oder DVD befinden. Es gibt folglich keine Investitionszulage, bestätigte der BFH.

Das Investitionszulagengesetz galt bis Ende 2013 und förderte in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Investitionen bestimmter Branchen. Gefördert wurde allerdings nur die Anschaffung oder Herstellung neuer abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens.

Das brachte Streitpotential mit sich, denn immaterielle Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Lizenzen oder Konzessionen, sind nicht beweglich und waren daher nicht zulagebegünstigt. Und was ist mit immateriellen Wirtschaftsgütern, die sich sozusagen auf materiellen Wirtschaftsgütern befinden? Also Daten auf einer DVD?

Netter Versuch, aber dieser Umweg zur Zulagenberechtigung funktioniert nicht, bestätigte der BFH jetzt seine Rechtsprechung: Wenn die Verkörperung (hier: DVD) lediglich als Träger den immateriellen Gehalt (hier: Daten) festhalten soll, wird die Anschaffung nicht gefördert (BFH-Beschluss vom 2.6.2014, III B 7/14 ).

Quelle: steuertipps.de

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