Steuererklärung: Hilfe aus dem Ausland?
Darf ein ausländischer Steuerberater bei der Anfertigung der Steuererklärung helfen? Ob das erlaubt ist, soll jetzt der EuGH klären.
Wer darf bei einer Steuererklärung helfen?
Wer zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, regelt das Steuerberatungsgesetz: Helfen dürfen im Wesentlichen nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Dienstleistungsfreiheit in der EU auch für Steuerberater?
Vor dem Bundesfinanzhof kam die Frage auf, ob auch eine im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist. Diese Frage hat der Bundesfinanzhof jetzt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (BFH-Beschluss vom 20.5.2014, II R 44/12 ).
Geklärt werden soll, ob eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft aufgrund der unionsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit vom Ausland aus Steuererklärungen für nach deutschem Recht steuerpflichtige Personen erstellen und an die Finanzbehörden übermitteln darf. Dies ist deshalb fraglich, weil die Hilfeleistung in Steuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden darf, die hierzu befugt sind. Eine solche Befugnis steht einer Steuerberatungsgesellschaft nur zu, wenn sie als solche anerkannt ist und von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Diese Voraussetzungen erfüllt eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft regelmäßig nicht.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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