Vermieter: Strafverteidigungskosten als Werbungskosten absetzen?
Die Kosten für einen Strafverteidiger können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entstanden sind.
Das FG Niedersachsen entschied, dass ein solcher Veranlassungszusammenhang vorliegt, wenn die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar nur aus der Erwerbstätigkeit heraus erklärbar ist. Im vorliegenden Fall ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Vorspiegeln eines Mietverhältnisses mit dem Ziel, an sich privat veranlasste Erhaltungsaufwendungen steuerlich zur Abzugsfähigkeit zu bringen.
Schafft dagegen die Erwerbstätigkeit (hier also die Vermietung) nur die Gelegenheit zur Straftat, ist kein Erwerbszusammenhang gegeben und die Kosten können nicht steuermindernd angesetzt werden (Niedersächsisches FG vom 14.5.2014, 9 K 99/13 ).
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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