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Duales Studium: Wie lange besteht Anspruch auf Kindergeld?

Für ein Kind, das ein duales Studium absolviert, gibt es bis zum Abschluss des Studiums Kindergeld. Das entschied das FG Münster.

Im entschiedenen Fall hatte ein junger Mann nach seinem Abitur eine Berufsausbildung zum Industriekaufmann begonnen. Entsprechend der Stellenausschreibung nahm er parallel dazu ein Bachelor-Studium im Studiengang Business Administration auf. Dieses setzte er nach bestandener Prüfung zum Industriekaufmann fort und arbeitete daneben 24 Stunden pro Woche in seinem Ausbildungsbetrieb (duales Studium). Die praktische Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb und die Studienveranstaltungen waren zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt.

Nachdem der Duale Student die Prüfung zum Industriekaufmann bestanden hatte, strich die Familienkasse seinen Eltern das Kindergeld: Das Studium, so die Begründung, sei nicht begünstigt, da der Student eine Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche ausübe.

Die Richter des FG Münster waren anderer Meinung. Sie erklärten: Der Sohn des Klägers habe zwar eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen. Das Studium sei jedoch trotz des Umfangs der Beschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche begünstigt, weil es sich hierbei um ein Ausbildungsdienstverhältnis handele. Dies ergebe sich aus den Vereinbarungen mit dem Ausbildungsbetrieb und aus der Verzahnung der Tätigkeit mit dem Studium. Entsprechend der Stellenausschreibung habe sich der Sohn mit dem Abschluss Industriekaufmann noch nicht als endgültig berufsausgebildet betrachtet (FG Münster vom 11.4.2014, 4 K 635/14 ).

Dies ist übrigens nicht das erste positiver Urteil zum Kindergeld für Duale Studenten aus Münster: Bereits 2013 hatte ein anderer Senat desselben Finanzgerichts das duale Studium in vollem Umfang als begünstigte Berufsausbildung angesehen.

Quelle: steuertipps.de

Kommentare

Eine Antwort zu “Duales Studium: Wie lange besteht Anspruch auf Kindergeld?”

  1. Sonny sagt:

    In diesem Fall kann ich die eigentliche Entscheidung der Familienkasse verstehen.
    Wenn jemand die Ausbildung zum Industriekaufmann aufnimmt und die Prüfung besteht, ist er doch fertig ausgebildet.

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