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Selbstanzeige: Deutliche Verschärfungen geplant

Die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerstraftaten sollen deutlich verschärft werden. Darauf haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder geeinigt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige an sich bleibt dabei erhalten. Allerdings soll die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 € gesenkt werden. Bei darüber liegenden Beträgen soll bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen werden, ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 € sollen 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € festgelegt.

Daneben soll die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Steuerhinterzieher müsste also künftig für die vergangenen zehn Jahre reinen Tisch machen und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden zu können.

Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden, damit Straffreiheit eintritt.

Der Bundesminister der Finanzen unterstützt die Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige. Er wird nunmehr in Abstimmung mit den Ländern auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Das Gesetz soll zum 1.1.2015 in Kraft treten.

Quelle: steuertipps.de

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