Vorausgefüllte Steuererklärung: Gültigkeit von Vollmachten
Das Bundesfinanzministerium beantwortet die Frage, inwieweit Vollmachten, die nach amtlichem Muster uneingeschränkt erteilt worden sind, auch für die Freischaltung zur Elster-Kontoabfrage genutzt werden können.
Die Elster-Kontoabfrage ermöglicht es, online Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen eines Steuerkontos zu erhalten.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:
Hat ein Steuerpflichtiger seinen Steuerberater entsprechend dem amtlichen Vollmacht-Muster gemäß BMF-Schreiben vom 10.10.2013 in sachlicher und zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt zur Vertretung im Besteuerungsverfahren bevollmächtigt, umfasst diese Bevollmächtigung rechtlich neben der Berechtigung zum Abruf der bei der Finanzbehörde über den Steuerpflichtigen gespeicherten Daten im Rahmen des Serviceangebots
vorausgefüllte Steuerklärung
auch die Berechtigung für die Elster-Kontoabfrage.
Eine Vollmacht ist in sachlicher und zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt erteilt, wenn die Standardvollmacht weder auf einen Veranlagungszeitraum noch auf eine Steuerart begrenzt wurde, die Berechtigung für das Erhebungsverfahren nicht ausgeschlossen und der Vollmachtnehmer berechtigt ist, Untervollmachten zu erteilen.
Hinweis: Das vollständige Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Weitere Steuerthemen – Abgabenordnung zum Download bereit (BMF-Schreiben vom 7.5.2014 ).
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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