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BCI Anleger müssen Scheinrenditen versteuern

Renditen aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden, wenn sie bis Anfang 2010 gutgeschriebenen wurden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden, allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen.

Bei der BCI handelt es sich um eine im Jahr 2002 gegründete amerikanische Aktiengesellschaft. Den Anlegern wurden Renditen von 15,5 % versprochen. Die Anlagegelder sollten in einen Vermögenspool fließen, aus dem unter anderem Großbanken Sicherheitskapital für Finanzgeschäfte zur Verfügung gestellt werden sollte. Tausende deutscher Anleger, die an die 100 Millionen Euro investiert haben sollen, wurden so gelockt. Tatsächlich wurden mit den eingezahlten Geldern jedoch Zins- und Rückzahlungsansprüche von anderen Anlegern befriedigt. Mit jährlichen Renditeabrechnungen von 15,5 Prozent wurde der Erfolg des Produkts vorgetäuscht. Im Fall der Kündigung der Anlage wurde die Einlage samt vermeintlich erzielter Rendite bis Anfang des Jahres 2010 auch ausbezahlt. Danach brach dieses Schneeballsystem zusammen.

In dem Streitfall klagten Eheleute, die sich in den Jahren 2002 bis 2007 mit insgesamt 338.000 € an der BCI beteiligt hatten, gegen die Versteuerung gutgeschriebener Renditen in Höhe von rund 190.000 €. Da sie sich für die Wiederanlage der Einlagen und der Renditen entschieden hatten, verloren sie mit dem Zusammenbruch des Schneeballsystems alles. Dennoch besteuerte das Finanzamt die Renditen. Hierbei berief es sich auf die Rechtsprechung des BFH, wonach auch Gutschriften aus einem so genannten Schneeballsystem zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, solange der Betreiber zur Auszahlung der gutgeschriebenen Renditen bereit und fähig war.

Das FG Köln hat die Klage der Eheleute abgewiesen. Er behandelte die gutgeschriebenen Renditen als steuerpflichtige Einnahmen aus einer stillen Beteiligung. Dass die Renditen nie zur Auszahlung gekommen seien, sei unerheblich, da die BCI auf Verlangen der Kläger bis Anfang 2010 Einlagen samt Rendite ausgezahlt hätte (FG Köln vom 19.3.2014, 14 K 2824/13 ; Az. der Revision VIII R 13/14).

Quelle: steuertipps.de

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