Böse Überraschung: KV-Beitrag auf privaten Veräußerungsgewinn
Die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler haben es in sich. Denn wer freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann es oft gar nicht fassen, auf was er alles Beiträge zahlen muss.
Ein Mann war seit dem 16.7.2010 freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Er zahlte auf Basis der von ihm angegebenen monatlichen Einnahmen in Höhe von 1.220,18 € einen KV-Monatsbeitrag von 174,69 €. Im Dezember 2012 erhielt er seinen Einkommensteuerbescheid für 2010, in dem ein hoher Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie im Februar 2010 berücksichtigt war. Daraufhin berechnete die Krankenkasse seinen Beitrag für die Zeit vom 16.7.2010 bis zum 28.2.2011 neu. Bei einem freiwilligen Mitglied gilt nämlich der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Immobilie als beitragspflichtige Einnahme. Daher verteilte sie entsprechend § 5 Abs. 3 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler den Veräußerungsgewinn auf 12 Monate, und zwar von März 2010 bis Februar 2011. Das führte ab Juli 2010 zum monatlichen Höchstbeitrag von 536,25 €, da wegen der Hinzurechnung des zeitanteiligen Veräußerungsgewinns die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde.
Dagegen erhob der Versicherte Klage mit der Begründung, dass er am Tag des Immobilienverkaufs ja noch gar nicht freiwilliges Mitglied gewesen sei und deshalb dieses Verfahren nicht angewendet werden dürfe. Das Sozialgericht wies jedoch seine Klage ab (SG Aachen, Urteil vom 8.10.2013, S 13 KR 378/12 ): Dass eine einmalige Einnahme nur dann dem Einkommen zugerechnet werden dürfe, wenn sie während des Zeitraums einer freiwilligen Mitgliedschaft zugeflossen sei, könne weder dem SGB V noch den Beitragsverfahrensgrundsätzen entnommen werden. Es reiche, wenn der Zufluss in dem Jahr der freiwilligen Mitgliedschaft erzielt werde. Fazit: Wäre der Grundstücksverkauf zwei Monate früher, also im Dezember 2009 über die Bühne gegangen, hätte die Krankenkasse den Beitrag nicht erhöhen dürfen.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
Alle Informationen auf einen KlickFormulare runterladen
Kampf dem Formular-FrustBenötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise