Steuererklärung: Abgabefristen für 2013
Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer -und Umsatzsteuererklärung: Wann müssen die Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2013 abgegeben werden, und welche Fristverlängerungen sind möglich?
Bis zum 31.5.2014 müssen folgende Erklärungen bei den Finanzbehörden abgegeben werden:
Einkommensteuererklärung
einschließlich der Erklärung zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags,
Körperschaftsteuererklärung einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuererklärung einschließlich der Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags,
Umsatzsteuererklärung,
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes.
Steuererklärung später abgeben: Diese Fristverlängerungen sind möglich
Wenn die Steuererklärungen und Meldungen von einem Steuerberater, einem Steuerbevollmächtigten, einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2014 verlängert.
Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28.2.2015 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Wann ist eine Fristverlängerung ausgeschlossen?
Die allgemeine Fristverlängerung gilt nicht für Anträge auf Steuervergünstigungen.
Sie gilt auch nicht für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit mit Ablauf des 31.12.2013 endete. Hat die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31.12.2013 geendet, ist die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einen Monat nach Beendigung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit abzugeben.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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