Selbstständige: Zweimal Privatanteil bei zwei Betriebsfahrzeugen?
Nach der Junggesellenregelung ist nur für den Pkw mit dem höchsten Listenpreis ein Privatanteil nach der 1 %-Methode zu versteuern. Dann muss allerdings der Unternehmer glaubhaft machen, dass niemand außer ihm die Fahrzeuge privat nutzt.
In einer Kfz-Lackiererei waren zwei Betriebs-Pkw vorhanden: ein geleaster Volvo sowie ein gekaufter Pkw Mitsubishi. Ein Fahrtenbuch wurde für keines der beiden Fahrzeuge geführt. Der Unternehmer versteuerte nur für den Volvo einen Privatanteil nach der 1 %-Regelung. Beim Mitsubishi dagegen setzte er im Vertrauen auf die Billigkeitsregel im BMF-Schreiben vom 21.2.2002 keinen Privatanteil in seiner Gewinnermittlung an.
Das Finanzamt und später das Finanzgericht zogen da aber nicht mit. Ihrer Ansicht nach war für den Mitsubishi zusätzlich monatlich 1 % des Listenpreises als Privatanteil zu versteuern (FG Sachsen-Anhalt vom 26.3.2013, 4 K 1244/09 ). Die Junggesellenregelung der Finanzverwaltung, nach der nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis zu versteuern ist, gelte dann, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machen könne, dass niemand aus seiner Privatsphäre den Betriebs-Pkw privat nutze. Diesen Nachweis aber konnte er nicht erbringen. Denn auf Nachfragen hatte er eingeräumt, dass der Mitsubishi ausnahmsweise nach Feierabend privat genutzt worden sei.
Quelle: steuertipps.de
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