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Steuererklärung: Erstattungszinsen sind steuerpflichtig

Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, unterliegen der Einkommensteuer. Mit diesem Urteil bestätigt der BFH die mit dem Jahressteuergesetz 2010 eingeführte Rechtslage.

Mit Urteil vom 15.6.2010 (Az. VIII R 33/07) hatte der BFH dies noch anders gesehen. Daraufhin war vom Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 eine Regelung in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden, wonach Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerbar sind.

Der BFH hatte jetzt erstmals zu der neuen Gesetzeslage zu entscheiden – und hat diese bestätigt: Mit der ausdrücklichen Normierung der Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG habe der Gesetzgeber seinen Willen, die Erstattungszinsen der Besteuerung zu unterwerfen, klar ausgedrückt, erklärten die Richter. Für die Steuerfreiheit der Erstattungszinsen bliebe damit kein Raum mehr.

Den von den Klägern dagegen vorgebrachten systematischen und verfassungsrechtlichen Einwänden folgte der BFH nicht. Er hat auch keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der neuen gesetzlichen Regelung erkannt, weil sich im Streitfall kein schutzwürdiges Vertrauen auf die Nichtsteuerbarkeit der Zinsen bilden konnte (BFH-Urteil vom 12.11.2013, VIII R 36/10 ).

Quelle: steuertipps.de

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