Steuerhinterziehung: Das Wichtigste zur Selbstanzeige
Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten in vollem Umfang unrichtige Angaben berichtigt, unvollständige Angaben ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, geht straffrei aus. Das gilt nicht nur für versuchte Steuerhinterziehungen, sondern auch für vollendete Delikte.
Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Lektüre des einschlägigen Paragrafen der Abgabenordnung zeigt. Außerdem tritt die Straffreiheit nur dann ein, wenn die hinterzogenen Steuern innerhalb einer vom Finanzamt bestimmten angemessenen Frist entrichtet werden.
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Selbstanzeige: Das Wichtigste in Kürze
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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