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SEPA-Umstellung: Kontonummer und BLZ muss bis 1.8.2014 akzeptiert werden

Die Übergangsphase zur Umstellung auf SEPA wird um sechs Monate verlängert, der 1.2.2014 bleibt aber als formeller Stichtag bestehen.

Ziel sei es, erklärte EU-Kommissar Michel Barnier in einer Pressemitteilung vom 9.1.2014, Unterbrechungen im Zahlungsverkehr zu verhindern. Besonders betreffe dies kleine und mittlere Unternehmen.

Für Unternehmer gilt jetzt also: Zahlungen, die noch nicht dem SEPA-Standard entsprechen, müssen noch bis zum 1.8.2014 akzeptiert werden.

Privatleute sind von der Fristverlängerung nicht betroffen – sie können ohnehin noch bis zum 1.2.2016 wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

Einen ausführlichen kostenlosen Beitrag dazu, was Unternehmer bei der Umstellung auf SEPA beachten müssen, finden Sie hier.

Quelle: steuertipps.de

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