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Kachelofen steuerbegünstigt einbauen lassen

Der nachträgliche Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein gasgeheiztes Einfamilienhaus ist im Rahmen der Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt, entschied das FG Sachsen.

Der Einbau gehört nach Ansicht der Richter zu Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, für die es die Steuerförderung nach § 35a EStG gibt – selbst dann, wenn es sich um den erstmaligen Einbau eines Kachelofens handelt!

Die Finanzämter gehen beim erstmaligen Einbau in der Regel von einer Neubaumaßnahme aus, für die es keine Steuerförderung gibt. Die sächsischen Richter waren nicht so streng.

Die Steuerermäßigung, erklärten sie, hänge nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines bereits vorhandenen Gegenstands diene, oder ob dabei ein neuer Gegenstand hergestellt werde. Auch der Begriff der Modernisierung setze nicht voraus, dass nach dem Abschluss einer Modernisierungsmaßnahme eine fortschrittlichere handwerklichen Gestaltung als zuvor vorliegen müsse (Sächsisches FG vom 23.3.2012, 3 K 1388/10 ).

Quelle: steuertipps.de

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