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Riester-Rente: Änderungen ab 2014

Bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) wird es ab 1.1.2014 in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen, um eine bestehende Finanzierung von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten einer selbst genutzten Immobilie ganz oder teilweise abzulösen.

Bisher darf Riester-Kapital nur unmittelbar für die Anschaffung/Herstellung oder zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden.

Außerdem soll der Wohnungsumbau im Alter gefördert werden. Bisher darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Ab 1.1.2014 werden auch Umbauten in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen, wenn dadurch Barrieren reduziert oder beseitigt werden.

Die Kosten bei einem Wechsel des Anbieters werden gedeckelt, außerdem sind für Neuverträge ab 1.1.2014 nur noch bestimmte Kostenarten zulässig.

Quelle: steuertipps.de

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